Impressum

zugleich Offenlegung gem. §25 MedienG idF BGBl. I Nr. 131/2011

Homepage-Inhaber: 

Verband der Sprengbefugten Österreichs

Vereinssitz: 

Maroltingerg. 52/2/30, 1160 Wien

Kontakt: 

office[at]sprengverband.at

ZVR-Zahl: 

878621517

Vorstand: 

Entspricht dem Präsidium (hier abrufbar)

Bankverbindung:

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft

BLZ: 20320   Kto.-Nr. 06800-002329

IBAN:  AT33 2032 0068 0000 2329   BIC:  ASPKAT2L

Vereinszweck:

  1. Der Verband ist daran interessiert, alle Sprengbefugten in einer Art Berufsorganisation innerhalb des Verbandes der Sprengbefugten zusammenzuführen.
  2. Ihre sozial- und arbeitsrechtliche Stellung zu beobachten, zu bewerten und nach Möglichkeit zu verbessern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe wird mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie den zuständigen ministeriellen Stellen eine positive Kontaktnahme angestrebt.
  3. Im Interesse einer positiven Berufsnachwuchspflege beabsichtigt der Verband der Sprengbefugten Österreichs Sprengbefugtengrundausbildungslehrgänge auszuschreiben, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen durchzuführen, und mit Abschlußprüfung und Ausstellung eines Ausweises zu beenden.
  4. Ebenso werden seitens des Verbandes Ausbildungslehrgänge für Tiefbohrloch- Unterwasser- und Lawinensprengen mit Abschlußprüfungen geplant und durchgeführt.
  5. Im Interesse der Unfallverhütung sowie einer möglichst praxisbezogenen und ökonomischen Arbeit der Sprengbefugten werden vom Verband der Sprengbefugten regelmäßig Fortbildungsseminare und -tagungen angeboten. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt als Weiterbildung und kann auf Wunsch der Teilnehmer im Sprengbefugtenausweis als solche vermerkt werden.
  6. Der Verband stellt es sich zur Aufgabe, die für die Weiterentwicklung der Sprengmittel und der Sprengtätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen in ihrer Aktualität zu beobachten und auf geeignete Weise auf deren Weiterentwicklung durch Kontaktnahme mit den zuständigen Gremien positiven Einfluß zu nehmen.
  7. Um die Forschung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet der friedlichen Anwendung von Sprengmitteln und der zivilen Sprengtechnik im In- und Ausland entsprechend zu fördern, wird das Verdienstkreuz „Dynamit pro Pace“ in Gold und Silber geschaffen. Dieser Orden soll ausschließlich an jene Personen verliehen werden, die sich in den vorangeführten Disziplinen im In- und Ausland überdurchschnittliche Verdienste erworben haben. Außerdem kann der Orden für besondere Förderung oder hervorragende Verdienste um den Verband der Sprengbefugten Österreichs verliehen werden. Über die Zuerkennung hat auf Antrag ein fünfköpfiger Ausschuß zu entscheiden, der vom Präsidenten oder Vizepräsidenten aus den Verbandsorganen zu bestellen ist. Die Urkunde ist vom Präsidenten und vom Vorsitzenden des gegenständlichen Ausschusses zu unterfertigen. Der Ausschuß entscheidet über die Zuerkennung mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge im oben angeführten Sinn an das Präsidium zu richten.
  8. Um einen besonderen Anreiz für eine unfallfreie Sprengtätigkeit zu geben, wird das Ehrenzeichen „Verdienstmedaille“ geschaffen. Es soll jenen Personen verliehen werden, die als Sprengbefugte außerordentliche Leistungen vollbracht oder den Verband in besonderer Weise gefördert haben. Die Zuerkennung erfolgt im Sinne des 7. Absatzes, vorletzter und letzter Satz.
  9. Für besondere Weiterbildung und an Personen, die mehr als 20 Jahre ununterbrochen dem Verband angehören, wird das „Goldene Verbandsabzeichen“ verliehen. Die Zuerkennung erfolgt gleichfalls im Sinne der Ziffer 7, vorletzter und letzter Satz.
  10. Unterstützung von in Not geratenen Verbandsmitgliedern im Rahmen der vorhandenen Mittel.

Grundlegende Richtung: 

Information über die Tätigkeit des Vereins und für die Vereinsmitglieder bedeutende rechtliche und faktische Entwicklungen auf dem Gebiet der Sprengtechnik in Österreich

 

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