Kaspar-Weindl-Innovationspreis

Der Verband der Sprengbefugten Österreichs hat im Juni 2018 beschlossen, den „Innovationspreis des Verbandes der Sprengbefugten Österreichs“ auszuschreiben.

Was ist der Kaspar-Weindl-Innovationspreis?

Der „Kaspar-Weindl-Innovationspreis des Verbandes der Sprengbefugten Österreichs“ ist eine Ehrenauszeichnung ideeler Natur und wird mit Bezug auf Kaspar Weindl, den bedeutenden Tiroler Innovator im Sprengwesen, verliehen. Weindl soll 1627 die erste Sprengung mit Schwarzpulver im Bergbau im – damals oberungarischen – Schemnitz durchgeführt haben.

Der Preis wird alle zwei Jahre bei der Internationalen Informationstagung für Sprengtechnik im November an bedeutende Innovatoren verliehen.

Wann erfolgte die erste Verleihung?

Die erste Verleihung erfolgte im November 2019 an das Werk St. Lambrecht der Austin Powder GmbH.

Wofür wird die Auszeichnung verliehen?

Ausgezeichnet werden Innovationen im Bereich des Sprengwesens mit positiven Wirkungen auf die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Ökologie, Technik sowie die Gesellschaft.

Wer kann vorgeschlagen werden?

Jede natürliche oder juristische Person aus dem In- und Ausland, die Innovationen für das Sprengwesen umgesetzt hat, kann zum „Innovationspreis des Verbandes der Sprengbefugten Österreichs“ vorgeschlagen werden. . Ausgezeichnet werden soll also ein Unternehmen, oder ein Team, oder ein Unternehmensgründer oder ein Sprengbefugter für eine herausragende praxisorientierte innovative Leistung, die auf das Sprengwesen positiv ausstrahlt.

Nach welchen Kriterien wird die Innovation bewertet?

Die Vorschläge für den Innovationspreis werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Auswirkung auf die Sicherheit
  • Bewertung der Technik
  • Wirtschaftliche Bewertung
  • Wirkung auf die Umwelt
  • Wirkung auf die Gesellschaft

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung kann formlos per email an office@sprengverband.at oder per Post (Verband der Sprengbefugten Österreichs, Maroltingergasse 52/2/30, 1160 Wien) erfolgen. Die Innovation soll dabei so dargestellt werden, dass sie von der Jury entsprechend bewertet werden kann. Der Innovator muss mit seinen Kontaktdaten namhaft gemacht werden und seine Zustimmung zur Nominierung erklären.

Wann läuft die Frist zur Einreichung ab?

Die Einreichung für den Preis kann bis zum 1. Mai des jeweiligen Jahres um 24 Uhr erfolgen. Ausschlaggebend ist dabei das Eintreffen am Mailserver des Verbands der Sprengbefugten Österreichs bzw. die postalische Zustellung.

Ist die Mitgliedschaft im Verband der Sprengbefugten Voraussetzung?

Die Mitgliedschaft im Verband der Sprengbefugten ist keine Voraussetzung für den Innovationspreis, sie ist aus anderen Gründen jedoch sehr wertvoll.

Wie wird über die Verleihung entschieden?

Die Arbeitsgruppe „Innovationspreis des Verbandes der Sprengbefugten Österreichs“ derzeit bestehend aus Hon.-Prof. Dr. Peter Petri, Dipl.-Ing. Herbert Kassl, ZT Dipl.-Ing. Martin Lang, dem Sprengunternehmer Günther Schadn und Dr.mont. Alfred Maier als Leiter der Arbeitsgruppe wird aus den einlangenden Nennungen einen Vorschlag an das Präsidium des Verbandes der Sprengbefugten Österreichs erstatten, der dann in der Frühjahrssitzung des Präsidiums zur Entscheidung durch Abstimmung gebracht wird.

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