Verhalten bei einem Sprengunfall

Ein Leitfaden für Sprengbefugte

Sprengarbeiten sind sicher – aber nie risikofrei.

Selbst bei größter Sorgfalt können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Um im Ernstfall richtig zu handeln, ist es wichtig, vorbereitet zu sein.


Typische Schadensarten bei Sprengarbeiten

Drei Problemfelder stehen bei Beschwerden durch Anrainer immer wieder im Mittelpunkt:

  • Steinflug (wegfliegende Sprengstücke)
  • Druckwelle und Sprengknall
  • Schäden durch Erschütterungen

Weitere Risiken:

  • Sekundärschäden, z. B. Abbruchobjekte stürzen in falsche Richtung
  • Sprengstoffreste oder Blindgänger
  • Verschobene Ladungen

Wenn doch etwas passiert – was tun? 

1. Personenschäden

Selbst leichte Verletzungen lösen polizeiliche und strafrechtliche Untersuchungen aus. Bei Arbeitnehmern ermitteln zusätzlich das Arbeitsinspektorat und ggf. die AUVA. Eine Anzeige ist praktisch unumgänglich – oft erfolgt sie durch den behandelnden Arzt.

Empfehlung:

  • Keine vorschnellen Aussagen.
  • Rechtshilfe in Anspruch nehmen -> Landesgeschäftsstellenleiter unverzüglich informieren !
  • Dokumentation (Bohr-, Lade- und Zündpläne, Fotos, Videos, SiGe-Plan) bereithalten.

Verband bietet:

Strafrechtsschutzversicherung für Mitglieder

  • Versicherungssumme: bis 300.000 € pro Fall
  • Abgedeckt sind u. a.:
    • Rechtsanwaltskosten
    • Sachverständigenhonorare
    • Reisekosten
    • Strafkautionen bis 75.000 €
    • Übersetzungen, Firmenstellungnahmen

Wichtig: Keine Haftpflichtversicherung!

Im Schadensfall:

→ Sofort Landesgeschäftsstellenleiter kontaktieren!

→ Dieser veranlasst die Schadensmeldung und hilft bei der Auswahl eines Anwalts


2. Gefährdung von Personen

Auch ohne Verletzung kann eine konkrete Gefährdung strafrechtlich relevant sein – etwa durch einen Beinahe-Unfall mit Steinflug.

Reaktion:

  • Ruhig bleiben
  • Nach Möglichkeit Entschuldigung anbieten
  • Keine Schuldeingeständnisse ohne rechtliche Beratung

3. Sachschäden

Von gesprungenen Fenstern bis zu schwereren Beschädigungen – entscheidend ist das richtige Verhalten:

Empfehlung:

  • Kontakt mit dem Geschädigten aufnehmen
  • Einvernehmliche Regelung suchen (Hausverstand hilft oft mehr als Paragraphen)
  • Bei MinroG-Betrieben: Gefährdungshaftung des Bergbauberechtigten

Das „5-W“-Prinzip für eine strukturierte Schadensmeldung

W Frage Beispiel
Wer Wer war beteiligt? Sprengbefugter Max Mustermann, Fa. Steinbrecher
Wann Wann passierte es? 26.05.2025, 14:00 Uhr
Was Was geschah? Übermäßiger Steinflug bei Gewinnungssprengung
Wie Wie äußerte sich der Schaden? Zwei beschädigte Häuser, eine verletzte Person
Wo Wo ereignete sich der Vorfall? Steinbruch der Fa. Steinbrecher in St. A-Dorf

Verhalten bei der polizeilichen Einvernahme

  • Keine unbedachten Aussagen machen
  • Nicht lügen – lieber schweigen!
  • Aussage verweigern, bis ein Rechtsbeistand anwesend ist
  • Betonung der Sorgfalt und Einhaltung des Standes der Technik

Fazit: Sicherheit ist kein Zufall

Unfälle bei Sprengarbeiten sind extrem selten – und das ist der Verdienst unserer qualifizierten Sprengbefugten. Doch jeder Tag bringt neue Herausforderungen. Die konsequente Vermeidung unsicherer Zustände und Handlungen ist der Schlüssel.

Ihr Verhalten entscheidet – je sicherer, desto besser!

Viele unfallfreie Sprengungen & Glück Auf!

Heinz Berger – Christian Baumann – Alfred Maier

Das Bild zeigt eine Pyramide, die in zwei Hauptbereiche unterteilt ist: Phase des Handelns und Phase der Konsequenz. Die Pyramide ist farblich abgestuft und in sechs Ebenen aufgeteilt. Die untere Hälfte, Phase des Handelns, ist gelb hinterlegt und enthält zwei Ebenen. Die obere Hälfte, Phase der Konsequenz, ist rot-orange hinterlegt und enthält vier Ebenen. Die unterste Ebene der Pyramide trägt die Aufschrift: 24000 unsicheres Verhalten und unsichere Zustände. Diese Ebene steht für beobachtbare, aber noch schadensfreie Zustände oder Handlungen mit Gefährdungspotenzial. Die zweite Ebene lautet: 600 Beinaheunfälle. Sie steht für Situationen, in denen es fast zu einem Unfall kam, aber noch kein Schaden entstanden ist. Die dritte Ebene trägt die Aufschrift: 30 Bagatellschäden. Diese Ebene steht für kleinere Zwischenfälle mit geringen Sachschäden. Die vierte Ebene lautet: 10 Schäden. Gemeint sind ernsthaftere Schäden, möglicherweise mit Verletzungen oder größerem Sachschaden. Die fünfte Ebene lautet: 1 tödlicher Unfall. Sie steht für das schwerwiegendste Ereignis in dieser Kette, nämlich den Tod infolge eines Unfalls. Die Botschaft des Bildes ist, dass sich durch frühzeitiges Erkennen und Handeln in der Phase des Handelns schwerwiegende Unfälle vermeiden lassen. Der Hinweistext unter der Pyramide lautet: Hier kann noch gehandelt werden. Mit gutem Risikomanagement können Schäden vermieden werden. Erkennen und Handeln. Das Bild visualisiert ein Modell aus der Arbeitssicherheit, wonach viele unsichere Zustände und Verhaltensweisen statistisch zu wenigen schweren Unfällen führen können. Das Ziel ist, frühzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen.

 

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